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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Limboo Hamburg
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung des LIMBOO Stretchlimousinenservice, der von Caterina Lo Bello, Am Sandtorkai 39, 20457 Hamburg, Deutschland, Tel.: +49 176 20759263, E-Mail: info@limboo-hamburg.de (nachfolgend “Anbieter” genannt) angeboten wird und den Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um einen Stretchlimousinenservice mitsamt Fahrer sowie einer inbegriffenen Bar in Stadtteilen von Hamburg.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter bietet einen Stretchlimousinenservice an, der es dem Kunden ermöglicht, eine Limousine für mindestens eine Stunde zu buchen. Buchungen unter einer Stunde sind nicht möglich. Die Limousine wird vom Anbieter gestellt und ist mit einer integrierten Bar ausgestattet, die eine Auswahl an alkoholischen und alkoholfreien Getränken bietet.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden zustande. Die Bestellung kann per Telefon, E-Mail oder über andere ausdrücklich vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.
(2) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen.
(3) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Kunden schriftlich (per E-Mail oder andere Kommunikationswege) bestätigt hat. Die Buchung des Kunden ist bindend.
(4) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z. B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(2) Verkehrsbedingte Verspätungen:
Aufgrund unvorhersehbarer Verkehrsbedingungen (z. B. Stau, Baustellen, Straßensperrungen) kann es zu Verspätungen kommen. In diesem Fall wird keine Erstattung in Geld gewährt, sondern der Betrag in Form eines Gutscheins für eine zukünftige Fahrt erstattet. Der Kunde wird in solchen Fällen unverzüglich informiert.
(3) Ausfälle durch technische Probleme oder höhere Gewalt:
Sollte die gebuchte Fahrt aufgrund technischer Probleme, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z. B. Fahrzeugdefekte) nicht stattfinden können, wird der volle Preis erstattet. Zusätzlich erhält der Kunde einen Rabatt von 30 % auf die nächste Buchung als Entschädigung.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(5) Der Anbieter muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z. B. an Subunternehmer, abzugeben.
§ 5 Zahlung
(1) Die Kosten für den Stretchlimousinenservice belaufen sich ab 130 € pro Stunde, abhängig von der gewählten Limousine. Buchungen unter einer Stunde sind nicht möglich.
(2) Getränke in der Limousine müssen separat bezahlt werden.
(3) Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig.
(4) Alle Preise auf der Webseite oder in den Angeboten des Anbieters sind Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(5) Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben.
§ 6 Stornierungen
(1) Eine Stornierung der Buchung ist bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Startdatum möglich. In diesem Fall wird der vollständige Buchungsbetrag erstattet.
(2) Stornierungen, die weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Startdatum erfolgen, werden nicht in Geld erstattet. Stattdessen erhält der Kunde einen Gutscheincode über den vollen Buchungsbetrag, der innerhalb eines Jahres eingelöst werden kann.
(3) Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Startdatum erfolgen, führen zu einer teilweisen Erstattung in Höhe von 50 % des Buchungsbetrags. Der restliche Betrag verfällt.
(4) Der Kunde kann eine Stornierung per E-Mail an info@limboo-hamburg.de vornehmen.
(5) Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht gemäß den oben genannten Fristen, verfällt der Anspruch auf eine Erstattung oder einen Gutscheincode vollständig.
Die neuen Punkte sind nun integriert: verkehrsbedingte Verspätungen und technische Ausfälle oder höhere Gewalt. Falls weitere Ergänzungen notwendig sind, lass es mich wissen!
§ 7 Haftung bei Beschädigung oder Verschmutzung der Limousine
(1) Der Kunde haftet für Schäden, die er oder seine Mitfahrer an der Limousine verursacht haben.
(2) Der Anbieter behält sich vor, bei Beschädigung oder Verschmutzung der Limousine durch den Kunden oder seine Mitfahrer eine angemessene Schadensersatzforderung zu stellen.
(3) Im Falle von Beschädigungen oder Verschmutzungen, die während der Fahrt durch Streit oder Konflikte zwischen den Kunden oder mit dem Fahrer entstanden sind, haftet der Kunde allein für den entstandenen Schaden.
(4) Der Anbieter behält sich vor, Kunden, die sich betrunken haben oder anderweitig den Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nicht entsprechen, von der Fahrt auszuschließen.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B.
Verkehrsbehinderungen oder technischen
Defekten an der Limousine.
(6) Im Falle von Verzögerungen oder Ausfällen aufgrund von Verspätungen seitens des Kunden oder seiner Mitfahrer, haftet der Anbieter nic für daraus entstehende Schäden oder Folgekosten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen @ limboo-hamburg.de
Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Limousine in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Bei einer starken Verschmutzung der Limousine behält sich der Anbieter vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben.
§ 8 – Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt)
vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer-
oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhal dieses Vertrags von der offenlegenden Part ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher
Backup-Prozesse.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadense oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften der Anbieter – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Anbieter schützt seine Kunden so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Kunden durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Der Anbieter haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Anbieter übernimmt in die Rahmen insbesondere keine Haftung für entaandenen Gewinn. Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
§ 10- Haftungsausschluss für Diebstahl, Streit und Belästigung zwischen Fahrgästen
(1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Streit oder Belästigung zwischen Fahrgästen in den Limousinen.
(2) Jeder Fahrgast ist für seine persönlichen Gegenstände und Wertsachen selbst verantwortlich und sollte diese stets im Blick behalten. Der Anbieter empfiehlt, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt in unseren Limousinen zu lassen.
(3) Bei Streitigkeiten oder Belästigung zwischen Fahrgästen ist der Anbieter nicht verpflichtet, einzugreifen oder Schlichtungen herbeizuführen.
Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, Fahrgäste, die andere Fahrgäste belästigen oder bedrohen, von der Weiterfahrt auszuschließen.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Diebstahl, Streit oder Belästigung zwischen Fahrgästen entstehen.
(5) Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten und andere Fahrgäste nicht zu belästigen oder zu bedrohen.
(6) Im Falle von Diebstahl, Streit oder Belästigung zwischen Fahrgästen behält sich der Anbieter das Recht vor, die zuständigen Behörden zu informieren.
§ 11- Rauch und Essensverbot in der Limousine
(1) Das Rauchen von Zigaretten/Cannabis und Essen in den Limousinen ist untersagt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sich an diese Verbote in den Limousinen zu halten.
(3) Der Kunde ist verantwortlich für alle Schäden, die durch Verstöße gegen das Rauch und Essensverbot entstehen.
(4) Bei Verstoß gegen das Rauch und Essensverbot behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden eine angemessene Strafe zu berechnen.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Verstoß gegen das Rauch und Essensverbot den Vertrag fristlos zu kündigen und den Kunden von weiteren Beförderungen auszuschließen.
§ 12- Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art.
28 DSGVO abschließen.
(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert.
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link.
§ 13-Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odrfinden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 14- Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vers. 3.0 vom 04.06.2024
2- Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter bietet einen Stretchlimousinenservice per App an, der es dem Kunden ermöglicht, eine Limousine für einen bestimmten Zeitraum zu buchen. Die Limousine wird vom Anbieter gestellt und ist mit einer integrierten Bar ausgestattet, die eine Auswahl an alkoholischen und alkoholfreien Getränken bietet.
(2) Der Kunde kann einen bestimmten Slot für die Dienstleistung buchen. Hierbei kann der Kunde diesen Slot entweder für sich alleine buchen, oder mit anderen Kunden zusammen.
3- Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden über die App des Anbieters zustande.
(2) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen.
(3) Die Buchung erfolgt über die App des Anbieters. Der Kunde wählt den gewünschten Zeitraum und die Anzahl der Mitfahrer aus. Der Anbieter bestätigt die Buchung innerhalb von 24 Stunden.
(4) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Kunden in der App bestätigt hat. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Anbieters mitgeteilt.
(5) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(7) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
(8) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
4- Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Anbieter ist zur Umsetzung der erteilten
Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen,
die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem
eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene EMailadresse
und
den
regelmäßigen
Abruf
seiner
E-Mails
selbst
verantwortlich.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei
ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B.
durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung
oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die
Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für
den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website oder der App des
Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für
die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung
aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder
Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche
Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar
ist.
(5) Der Anbieter muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem
Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer
abzugeben.
(6) Der Kunde hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der
Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den
individuellen Verträgen festgelegt.
5- Zahlung :
(1) Die Kosten für den Stretchlimousinenservice belaufen sich auf 19,99 Euro für jeweils 30 Minuten.
(2) Getränke in der Limousine müssen separat bezahlt werden.
(3) Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig.
(4) Alle Preise auf der Webseite bzw. der App sowie im Angebot des Anbieters sind als Bruttopreise / Nettopreise aufgeführt.
(5) Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben.
Ferner behält sich der Anbieter vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Kunden verliert.
(6) Der Anbieter behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich
6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Dienstleistungsvertrag wird für eine gebuchte Leistung abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um die einmalige Erbringung der Dienstleistung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7 Stornierungen
(1) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen.
(2) Eine Stornierung des gebuchten Slots ist über die App nicht möglich. Der Kunde kann eine Stornierung per E-Mail an info@limboo-hamburg.de vornehmen.
(3) Eine Stornierung der Buchung ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Start möglich.
(4) Bei rechtzeitiger Stornierung erhält der Kunde einen Gutscheincode, mit dem er einen neuen Slot an einem anderen Tag buchen kann. Der Gutscheincode ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
(5) Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht, verfällt der Anspruch auf einen Gutscheincode und es erfolgt keine Erstattung des Buchungsbetrags.
8 Haftung bei Beschädigung oder Verschmutzung der Limousine
(1) Der Kunde haftet für Schäden, die er oder seine Mitfahrer an der Limousine verursacht haben.
(2) Der Anbieter behält sich vor, bei Beschädigung oder Verschmutzung der Limousine durch den Kunden oder seine Mitfahrer eine angemessene Schadensersatzforderung zu stellen.
(3) Im Falle von Beschädigungen oder Verschmutzungen, die während der Fahrt durch Streit oder Konflikte zwischen den Kunden oder mit dem Fahrer entstanden sind, haftet der Kunde allein für den entstandenen Schaden.
(4) Der Anbieter behält sich vor, Kunden, die sich betrunken haben oder anderweitig den Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nicht entsprechen, von der Fahrt auszuschließen.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Verkehrsbehinderungen oder technischen Defekten an der Limousine.
(6) Im Falle von Verzögerungen oder Ausfällen aufgrund von Verspätungen seitens des Kunden oder seiner Mitfahrer, haftet der Anbieter nicht für daraus entstehende Schäden oder Folgekosten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Limousine in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Bei einer starken Verschmutzung der Limousine behält sich der Anbieter vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben.
9- Vertraulichkeit:
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer-
oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher
Backup-Prozesse.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
10 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften der Anbieter – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Anbieter schützt seine Kunden so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Kunden durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Der Anbieter haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Anbieter übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
11- Haftungsausschluss für Diebstahl, Streit und Belästigung zwischen Fahrgästen
(1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Streit oder Belästigung zwischen Fahrgästen in den Limousinen.
(2) Jeder Fahrgast ist für seine persönlichen Gegenstände und Wertsachen selbst verantwortlich und sollte diese stets im Blick behalten. Der Anbieter empfiehlt, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt in unseren Limousinen zu lassen.
(3) Bei Streitigkeiten oder Belästigung zwischen Fahrgästen ist der Anbieter nicht verpflichtet, einzugreifen oder Schlichtungen herbeizuführen. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, Fahrgäste, die andere Fahrgäste belästigen oder bedrohen, von der Weiterfahrt auszuschließen.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Diebstahl, Streit oder Belästigung zwischen Fahrgästen entstehen.
(5) Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten und andere Fahrgäste nicht zu belästigen oder zu bedrohen.
(6) Im Falle von Diebstahl, Streit oder Belästigung zwischen Fahrgästen behält sich der Anbieter das Recht vor, die zuständigen Behörden zu informieren.
12- Rauch-, Vape- und Essensverbot in der Limousine
(1) Das Rauchen, Vapen und Essen in den Limousinen ist untersagt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sich an diese Verbote in den Limousinen zu halten.
(3) Der Kunde ist verantwortlich für alle Schäden, die durch Verstöße gegen das Rauch-, Vape- und Essensverbot entstehen.
(4) Bei Verstoß gegen das Rauch-, Vape- und Essensverbot behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden eine angemessene Strafe zu berechnen.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Verstoß gegen das Rauch-, Vape- und Essensverbot den Vertrag fristlos zu kündigen und den Kunden von weiteren Beförderungen auszuschließen.
13- Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link.
14-Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
15- Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vers. 3.0 vom 04.06.2024